ROFU - 1x ein Aufenthalt in Disneyland® Paris für 4 Personen inkl. Verpflegung, jeweils mit 3 Tages-Ticket für beide Disney® Parks2x ein Aufenthalt in Disneyland® Paris für 4 Personen
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Aktualisiert: 21.08.2024

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  • 1x ein Aufenthalt in Disneyland® Paris für 4 Personen inkl. Verpflegung, 2x ein Aufenthalt in Disneyland® Paris für 4 Personen jeweils mit 3 Tages-Ticket für beide Disney® Parks
Teilnahmeschluss: 01.12.2024

Kommentare (4)


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JuicySteak
vom 21.08.2024, um 18:21 Uhr
Rewidu hat geschrieben

Was will uns der Verfasser dieses Kommentars damit sagen . Er hat ein Haar in der Suppe gefunden um Rewidu mal wieder anzuklagen Diese Bedingungen eines Veranstalters sind nicht unüblich und müssen hier nicht unbedingt erwähnt werden. Außerdem ist es empfehlenswert die Teilnahmebedingungen immer selber durchzulesen.Ich gebe hier nach besten Gewissen Empfehlungen aber keine Garantien. Ich nicht und auch andere Vorschlagenden ,so wie das ES Team nicht.

Du hast 180k Punkte auf dieser Seite und dich überrascht die grundlegendste Funktion an ihr? Für was sollte man denn die Kommentare deiner Meinung nach nutzen? Sich nach dem Wetter erkundigen? Ich bin mir sehr sicher dass der Großteil der Community für solche Kommentare sehr dankbar ist.
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erster
vom 21.08.2024, um 14:58 Uhr
Ich find das gut. Wenn Kommentare vorhanden sind, lese ich die immer zuerst. Und wenn dort irgendetwas von "Gewinner muss Bilder/Videos bereitstellen" steht, klicke ich das Gewinnspiel erst garnicht an und spare mir die Zeit für das Durchlesen der TNB :)
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Rewidu
vom 21.08.2024, um 14:46 Uhr
SileBer hat geschrieben

Zitat aus den Teilnahmebedingungen: (3) Die Namen der Gewinner können von der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH sowie deren Kooperationspartner im Prospekt, auf der Internetseite und dem eigenen Facebook-Account veröffentlicht werden. (4) Die Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen, kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen und willigen einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebundenen entsprechenden Veröffentlichung ihrer Beiträge in Wort, Bild oder Text ein.

Was will uns der Verfasser dieses Kommentars damit sagen . Er hat ein Haar in der Suppe gefunden um Rewidu mal wieder anzuklagen Diese Bedingungen eines Veranstalters sind nicht unüblich und müssen hier nicht unbedingt erwähnt werden. Außerdem ist es empfehlenswert die Teilnahmebedingungen immer selber durchzulesen.Ich gebe hier nach besten Gewissen Empfehlungen aber keine Garantien. Ich nicht und auch andere Vorschlagenden ,so wie das ES Team nicht.
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SileBer
vom 21.08.2024, um 10:09 Uhr
Zitat aus den Teilnahmebedingungen: (3) Die Namen der Gewinner können von der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH sowie deren Kooperationspartner im Prospekt, auf der Internetseite und dem eigenen Facebook-Account veröffentlicht werden. (4) Die Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen, kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen und willigen einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebundenen entsprechenden Veröffentlichung ihrer Beiträge in Wort, Bild oder Text ein.
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